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Allgemeine Lieferbedingungen der Gesellschaft für die angewandte Marktforschung in der Energiewirtschaft (G.A.M.E.) mbH für B2B-Firmenadressen

Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für die Lieferung von B2B-Firmenandressen der Gesellschaft für die angewandte Marktforschung in der Energiewirtschaft (G.A.M.E.) mbH (nachstehend G.A.M.E.).

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn G.A.M.E. sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen hat. G.A.M.E. liefert dem Auftraggeber B2B-Firmenadressen (gewerbliche Letztverbraucher von Energie) gem. Leistungsbeschreibung des jeweils zum Bestelldatum gültigen Preisblattes. Die Nutzung darf nur auf Grundlage der geltenden Gesetze erfolgen. 


 
Nutzung

G.A.M.E. übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressennutzung. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt G.A.M.E. von der Inanspruchnahme Dritter frei. Die Übermittlung von Adressen mit Telefonnummern bedeutet nicht, dass der Anschlussinhaber mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. 

G.A.M.E. räumt Auftraggeber das nicht exklusive, unbeschränkte Nutzungsrecht an den B2B-Firmenadressen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum ein. Die B2B-Firmenadressen dürfen nicht Dritten überlassen oder veräußert werden. Nach der vereinbarten Nutzung sind die Adressen unverzüglich von allen Datenträgern zu löschen. Davon ausgenommen sind solche B2B-Firmenadressen, die in ein Kunden- oder aktives Interessentenverhältnis des Auftraggebers wechseln. Alle Eigentums- und Urheberrechte oder sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Adressen verbleiben bei G.A.M.E..

Entgelt

Tritt der Auftraggeber nach Auslieferung der Adressen aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von G.A.M.E. zu vertreten sind, fallen die vollen Kosten für die gelieferten Adressen an.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegen G.A.M.E. aufgrund der Qualität der gelieferten B2B-Firmenadressen sind ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von G.A.M.E. oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind darüber hinaus Personenschäden.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet G.A.M.E. begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach beschränkt auf maximal bis zu EUR 5.000 pro Schadensfall bzw. auf maximal bis zu EUR 50.000 pro Kalenderjahr unabhängig von der Anzahl der eingetretenen Schadensfälle. 

Gewährleistung, Garantie

Auf Wunsch nimmt G.A.M.E. den Abgleich der beim Auftraggeber bereits bestehenden Adressen mit den B2B-Firmenadressen von G.A.M.E. vor. Hierbei wird G.A.M.E. mittels elektronischen Abgleich eine offensichtliche Dubletten Prüfung vornehmen. Geprüft werden Firma in Verbindung mit PLZ und Ort. G.A.M.E. weist darauf hin, dass unterschiedliche Schreibweisen in den Datenbeständen des Auftraggebers und G.A.M.E. zu einer Nichterkennung führt. Für solche Fälle übernimmt G.A.M.E. keine Gewährleistung. Wird kein Abgleich vor Lieferung beauftragt, so ist eine spätere Reklamation wegen bereits beim Auftraggeber vorhandenen identischen Firmenadressen ausgeschlossen. 

Trotz sorgfältiger Prüfung kann G.A.M.E. keine Gewähr dafür bieten, dass in den Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Auftraggebern die Anschriften aktuell und für jede Branche und Zielgruppe vollständig oder alle Zusatzdaten richtig sind, da auch diese laufenden Änderungsprozessen unterliegen. Postalische Retouren sind daher trotz Aktualisierung unvermeidbar und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Eine Haftung für unzustellbare Adressen wird ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der aus Retouren anfallenden Kosten und/oder Gebühren gegen G.A.M.E..

Für die Einstufung der B2B-Firmenadressen in Energieklassen Strom bzw. Gas garantiert G.A.M.E. eine Erfüllungsquote von mindestens 80%. Abweichende Einstufungen, z.B. aufgrund von zwischenzeitlich geänderten Energieverbräuchen des gewerblichen Letztverbrauchers (bspw. durch Energieeinsparungen, technischen Verbesserungen, Konjunktureinflüssen o.ä.) von bis zu 20% der gelieferten B2B-Firmenadressen sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel der Liefersache dar.

Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl oder erkennbarer Fehler in den gelieferten Datensätzen bzw. der Einstufung in Energieklassen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der B2B-Firmenadressen und vor weiterer Verwendung der B2B-Firmenadressen G.A.M.E. schriftlich mitzuteilen. Mit rügeloser Verwendung der Adressen sind Ansprüche, die auf erkennbare Fehler gestützt sind, ausgeschlossen. Für den Fall von Reklamationen behält sich G.A.M.E. vor entweder gleichwertigen Ersatz zu liefern oder die beanstandeten Adressen gegen Erstattung der Entgelte zurückzunehmen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Datum der Lieferung.

Bei Nutzung der Adressen hat der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, G.A.M.E. bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten durch entsprechende Angaben zu unterstützen.